Häufig gestellte Fragen

Was ist ein RuheBiotop?

Ein RuheBiotop ist eine Fläche im Wald, die als Grabfläche ausgewählt wird. Im Mittelpunkt befindet sich ein Naturmerkmal, welches ein Baum, ein Strauch oder auch ein großer moosüberzogener Baumstumpf sein kann. Um dieses Naturmerkmal herum befinden sich auf einer Fläche von zumeist 100 qm bis zu 12 Grabstätten für Urnen.

Kann ich auch schon zu Lebzeiten ein RuheBiotop erwerben?

Viele Menschen haben den Wunsch, die Art der Beisetzung und ihre letzte Ruhestätte selbst festzulegen. Im RuheForst ist dies möglich: Bei einem Spaziergang durch den alten Buchen- und Eichenwald kann eine Grabstätte dort ausgewählt werden, wo es einem am besten gefällt. Durch die lange vertragliche Laufzeit (bis zu 99 Jahre) erwerben häufig auch jüngere Menschen eine Ruhestätte.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschafts- und einem FamilienBiotop?

An beiden Biotoptypen gibt es bis zu 12 Grabstätten. Bei einem GemeinschaftsBiotop können eine oder mehrere einzelne Grabstätten erworben werden. Bei einem FamilienBiotop erwirbt man alle 12 Grabstätten zusammen und besitzt somit ein eigenes RuheBiotop (Baum), dessen Grabstätten für die Familie, aber auch für Freunde über mehrere Generationen genutzt werden können.

Wie kann ich mir ein Biotop aussuchen?

Zur Biotopauswahl kann ein Einzelführungstermin mit dem Freiherr von Berlichingen oder einem Mitarbeiter vom RuheForst Jagsthausen vereinbart werden (kostenlos und unverbindlich), bei dem die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gezeigt werden. Hier können auch weitere Fragen zum Ablauf oder zum Thema Beisetzung besprochen werden. Ansonsten kann auch im Anschluss an eine Gruppenführung ein Biotop ausgewählt werden. Für Personen, die den RuheForst nicht besuchen können, wählen wir gerne im Auftrag ein wunschgemäßes Biotop aus. Das Zusenden von Exposés von verschiedenen Auswahlbiotopen kann auf Wunsch auch per Mail, Fax oder auf dem Postwege erfolgen.

Sind Erdbestattungen möglich?

Nein, im RuheForst sind nur Urnenbestattungen möglich, um das Waldgebiet nicht zu belasten.

Ist eine Grabpflege erforderlich?

Eine Grabpflege ist im RuheForst weder nötig noch erwünscht: Das Erscheinungsbild des alten Laubwaldes soll erhalten bleiben; die Grabpflege übernimmt die Natur. Verpflichtungen zur Grabgestaltung für die Angehörigen entfallen somit.

Ist eine namentliche Kennzeichnung vorgesehen?

Ja, am RuheBiotop wird eine Namenstafel mit den Namen und Daten der Verstorbenen angebracht; die Größe und Form ist einheitlich dezent.

Eine anonyme Beisetzung im RuheForst Jagsthausen ist nicht möglich.

 

Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist zu tun?

Hier sind einige wichtige Punkte vermerkt, die im Falle eines Todes beachtet werden sollten. Sie sind grob nach Zeitabschnitten gegliedert.

Am Todestag

  • Arzt anrufen
  • Vom Arzt bzw. Krankenhaus den Totenschein ausstellen lassen. Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (vom Standesamt) notwendig. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
  • Verwandte, Freunde und Nachbarn benachrichtigen
  • Pfarrer informieren, falls eine Aussegnung gewünscht wird
  • Bestattungsinstitut auswählen und beauftragen. Gesprächstermin vereinbaren
  • Gespräch mit dem Mitarbeiter des Bestattungsinstituts; Art der Beerdigung und Ablauf/Gestaltung der Beerdigung/Trauerfeier besprechen. Achten Sie auf mögliche Verfügungen des Verstorbenen (z. B. zur Art der Bestattung im RuheForst). Sarg bzw. Urne auswählen. Besprechen, ob wirklich eine Anzeige in die Zeitung soll und welchen Inhalt sie haben soll
  • Haustiere versorgen oder in andere Hände geben

Am Folgetag

  • Mit dem Pfarrer Termine für “Beerdigungsgespräch” und Trauerfeier vereinbaren
  • Sterbefall beim Standesamt melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat (Vorzulegen sind: Personalausweis des Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch)
  • Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und Kopien von ihr aus. Für die Rentenversicherung(en) und Pensionskassen (Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft
  • Beantragung des Übergangsgelds für die Witwenrente, falls ein Anspruch besteht
  • Beantragung der Auszahlung von Lebensversicherung(en) oder Sterbegeldversicherung, falls vorhanden
  • ggf. Beantragung der Auszahlung einer Unfallversicherung, falls der Todesfall durch einen Unfall verursacht wurde und eine solche Versicherung bestand

In den ersten drei Tagen

  • Beerdigungsgespräch mit dem Pfarrer. Einzelheiten für die Trauerfeierlichkeiten vereinbaren, eventuell Bibelvers und Lieder festlegen. Klären, was in der Ansprache über den Toten gesagt werden sollte und auch was nicht gesagt werden soll

In der ersten Woche

  • ggf. Mietvertrag kündigen
  • Wenn der Verstorbene im Heim untergebracht war: Heimplatz kündigen; klären, wann das Zimmer geräumt sein muss und für wieviele Tage noch welche Arten von Leistungen zu zahlen sind
  • An den Briefkasten einen Aufkleber “Bitte keine Werbung und keine Anzeigenzeitschriften” kleben; Nachsendeantrag (zum Erben oder an eine geeignete Person) für Briefe und Post einrichten
  • Verstorbene Rentenempfänger bei Rentenstelle(n) und Pensionskassen (Betriebsrente/ Zusatzversicherung/ Kriegsbeschädigtenrente/ Hinterbliebenenrente) abmelden
  • Vorhandenes Testament zum Amtsgericht (Nachlassstelle/Nachlassgericht) bringen. Falls Immobilienbesitz oder Landwirtschaft vorhanden sind, Erbschein beantragen(Der teure Erbschein wird nicht benötigt, wenn keine Immobilien (und keine Landwirtschaft) vorhanden sind, und außerdem ein Testament

Merkblatt Sterbefall

 

Wann ist die Umbettung in einen RuheForst möglich?

Angehörige Verstorbener fragen immer öfter nach der Möglichkeit einer Umbettung ihrer Angehörigen in einen RuheForst. Daher haben wir einige Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.

Eine Umbettung setzt Genehmigungen durch den Friedhofsträger (meistens die Kommune) und die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) voraus. Die hierfür geltenden rechtlichen Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Umbettung einer einmal bestatteten Leiche kann daher nur aus einem wichtigen Grund verlangt werden, der im Einzelfall schwerer wiegt als die Achtung vor der Totenruhe.

Grundsätzlich gilt für eine Umbettung:

Vor Ablauf der Ruhezeit – in der Regel 20 bis 30 Jahre bei Erdbestattungen; 15 – 25 Jahre bei Ascheurnen – dürfen Verstorbene nicht ausgegraben werden. Die Totenruhe ist zu achten. Nur ausnahmsweise dürfen Leichen oder Urnen auf einen anderen Friedhof verbracht werden. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Dies ist dann der Fall:

  • Wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist
  • Wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z.B. wegen hohen Alters oder Gebrechlichkeit
  • Oder wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen

Aber für eine Umbettung ist auch der Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen. Es gilt grundsätzlich das gleiche wie bei einer Erstbestattung. Maßgeblich ist, was der Verstorbene wollte. Er entscheidet, wie er bestattet werden möchte und wo seine letzte Ruhestätte sein soll. Kann dieser Wille nicht festgestellt werden, entscheidet der nächste Angehörige. Auch über eine Umbettung.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeiten – stellt sich bei Urnengräbern oder Urnen in einer Urnenmauer die Frage der Grabstellenverlagerung oder die Aufgabe der Grabstelle.

Auch hier gilt: Der nächste Angehörige muss die Umbettung beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann ob diese zu genehmigen ist. Je nach Bundesland müssen noch weitere Behörden zustimmen. Der Antragsteller muss eine neue Grabstätte nachweisen.

Für jede Umbettung benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft ihnen auch bei den notwendigen Formalitäten.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag mit Begründung
  • Sterbeurkunde
  • Zustimmung aller Angehöriger
  • Nachweis der neuen Grabstätte

Antrag Umbettung